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© Amtsgericht Königs Wusterhausen
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Organisation
Organisation:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Standort
Straße:
Schlossplatz 4
PLZ Ort:
15711 Königs Wusterhausen
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3375 271 - 0
Fax:
+49 3375 271 - 111
Organisation
Standort
Zusatzname 1:
Außenstelle Wildau (Zivilabteilung)
Straße:
Friedrich-Engels-Straße 58
PLZ Ort:
15745 Wildau
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3375 271 - 0
Telefon 2:
+49 3375 271 - 400

Hinweis Postanschrift

Bitte nutzen Sie weiterhin die Anschrift in Königs Wusterhausen als Postanschrift.

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Wir stellen ein

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter Stellenausschreibungen.

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Sprechzeiten

Organisation
Organisation:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    keine Sprechzeiten
  • Dienstag
    13:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    13:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner:

Hinweise für Sprechzeiten:

Für alle Angelegenheiten werden ausschließlich Termine vergeben. Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie telefonisch über die Zentrale unter der Telefonnummer 03375 271-0. Die Zentrale wird Sie mit der zuständigen Abteilung verbinden oder Ihre Telefonnummer notieren, um einen Rückruf realisieren zu können. Wir bitten bereits jetzt um Geduld, da wir mit einer hohen Auslastung unseres Telefonservices rechnen.

Hinweise für Sprechzeiten:

Für alle Angelegenheiten werden ausschließlich Termine vergeben. Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie telefonisch über die Zentrale unter der Telefonnummer 03375 271-0. Die Zentrale wird Sie mit der zuständigen Abteilung verbinden oder Ihre Telefonnummer notieren, um einen Rückruf realisieren zu können. Wir bitten bereits jetzt um Geduld, da wir mit einer hohen Auslastung unseres Telefonservices rechnen.

  • Informationen Beratungshilfe

    In Angelegenheiten der Beratungshilfe finden keine mündlichen Termine statt, Anträge sind ausschließlich schriftlich einzureichen! 

    In Angelegenheiten der Beratungshilfe finden keine mündlichen Termine statt, Anträge sind ausschließlich schriftlich einzureichen! 

  • Telefonsprechzeiten für Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungssachen

    In der Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsabteilung gelten folgende Telefonsprechzeiten:

    In der Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsabteilung gelten folgende Telefonsprechzeiten:

    Organisation
    Standort
    Öffnungszeiten:
    • Montag
      13:00 bis 14:00 Uhr
    • Dienstag
      13:00 bis 17:00 Uhr
    • Mittwoch
      13:00 bis 14:00 Uhr
    • Donnerstag
      13:00 bis 15:00 Uhr
    • Freitag
      09:00 bis 12:00 Uhr
    Ansprechpartner:
  • Informationen zu Nachlasssachen

    In der Nachlassabteilung gelten folgende Telefonsprechzeiten:

    In der Nachlassabteilung gelten folgende Telefonsprechzeiten:

    Organisation
    Standort
    Öffnungszeiten:
    • Montag
      13:00 bis 14:00 Uhr
    • Dienstag
      13:00 bis 17:00 Uhr
    • Mittwoch
      13:00 bis 14:00 Uhr
    • Donnerstag
      13:00 bis 15:00 Uhr
    • Freitag
      09:00 bis 12:00 Uhr
    Ansprechpartner:

    Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

    • Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
    • Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
    • Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie nachfolgend als Downloadlink. Bitte beachten Sie im Übrigen die folgenden Hinweise, Telefonnummern und insbesondere Merkblätter.

    Hinweise:

    Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.

    Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

    • 03375/ 271-133
    • 03375/ 271-170
    • 03375/ 271-171
    • 03375/ 271-246

    Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.

    Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

    • Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
    • Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
    • Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie nachfolgend als Downloadlink. Bitte beachten Sie im Übrigen die folgenden Hinweise, Telefonnummern und insbesondere Merkblätter.

    Hinweise:

    Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.

    Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

    • 03375/ 271-133
    • 03375/ 271-170
    • 03375/ 271-171
    • 03375/ 271-246

    Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung:

    Justizbeschäftigte Frau Herz - Tel. 03375 271 0 
    Justizbeschäftigte Frau Krüger- Tel. 03375 - 271 0

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung:

    Justizbeschäftigte Frau Herz - Tel. 03375 271 0 
    Justizbeschäftigte Frau Krüger- Tel. 03375 - 271 0

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

  • Zeugenbetreuung

    Informationen für Zeugen

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerinnen:

    Bereich Strafe:

    Justizbeschäftigte Frau Herz - Tel. 03375 271-0 
    Justizbeschäftigte Frau Arendt - Tel. 03375 271-0

    Bereich Familie:

    Justizobersekretärin Frau Blaschke - Tel. 03375 271-0
    Justizamtsinspektorin Frau Adler - Tel. 03375 271-0

    Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuerinnen keine Rechtsberatung erteilen. 


    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .


    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Informationen für Zeugen

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerinnen:

    Bereich Strafe:

    Justizbeschäftigte Frau Herz - Tel. 03375 271-0 
    Justizbeschäftigte Frau Arendt - Tel. 03375 271-0

    Bereich Familie:

    Justizobersekretärin Frau Blaschke - Tel. 03375 271-0
    Justizamtsinspektorin Frau Adler - Tel. 03375 271-0

    Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuerinnen keine Rechtsberatung erteilen. 


    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .


    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

     Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Königs Wusterhausen Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Königs Wusterhausen ist das Rauchen nicht gestattet.

     Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Königs Wusterhausen Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Königs Wusterhausen ist das Rauchen nicht gestattet.

  • Breitschaftsdienst

    An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen kann in Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ein Antrag bis 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax gerichtet werden an das 

    Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
    Fax: 03375 271-111

    Außerhalb der Dienstzeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich in derartigen Notfällen an die Polizeiinspektion Dahme-Spreewald: 03375 2700.

    An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen kann in Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ein Antrag bis 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax gerichtet werden an das 

    Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
    Fax: 03375 271-111

    Außerhalb der Dienstzeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich in derartigen Notfällen an die Polizeiinspektion Dahme-Spreewald: 03375 2700.